8 Min. Lesezeit · Aktualisiert 14. September 2026
Warum der Bebauungsplan entscheidend ist
Der Bebauungsplan steuert, was auf einem Grundstück zulässig ist. Mit ihm wissen Sie früh, welche Gebäudekubatur realistisch ist — und was genehmigungsfähig sein kann.
Für das Areal am Strengenberg liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Für 8a und 8b wurde die Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 BayBO zur eingereichten Planung bestätigt (Schreiben vom 30.03.2026).
Zentrale Begriffe
Diese Punkte sollten Sie in jedem Beratungsgespräch ansprechen:
- Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
- Offene oder geschlossene Bauweise, Doppelhaus / Einzelhaus
- First- und Traufhöhen, Dachformen
- Abstandsflächen und Baugrenzen
- Stellplätze und Garagen
- Grünflächen und Versiegelungsgrenzen
Planung übernehmen oder neu denken
Manche Parzellen — etwa 8a und 8b — kommen bereits mit einer vorbereiteten Doppelhausplanung (rund 155 m² Wohnfläche je Einheit). Das spart Zeit, muss aber zu Ihrem Wohnkonzept passen. Andere Parzellen eignen sich für individuelle Entwürfe, wenn noch kein Bauantrag gestellt wurde.
Entscheidend ist: Sie kaufen nicht nur Fläche, sondern einen baurechtlichen Rahmen. Visualisierungen sind Beispiele und als solche gekennzeichnet.

